Informationsblatt Fahrtgebiete

Für die Kaskoversicherung können nachfolgende (übliche) Fahrtgebiete vertraglich vereinbart werden. Für alle nicht genannten Gebiete kann auf gesonderte Anfrage ein Angebot erstellt werden. (Für die Haftpflichtversicherung gilt weltweiter Versicherungsschutz.)

  • I. Binnenrevier

    Binnengewässer Europas (bei Flüssen gilt die Mündung ins Meer als Begrenzung).

  • II. Nord- und Ostsee

    Nord- und Ostsee bis Linien Bergen/Wick und Landsens/Ushant, inkl. Europäische Binnengewässer.

  • III. Mittelmeer

    Mittelmeer ohne Hoheitsgebiete des Nahen Ostens und Algeriens, Atlantikküste bis zu 200 sm westlich Englands, Frankreichs, Spaniens (inkl. Kanaren), Portugals und Marokkos bis Ad Daklah. Nord- und Ostsee sowie Europäische Binnengewässer gelten eingeschlossen.

Fahrtgebietsüberschreitungen

  • 1. Überschreitung in das jeweils größere Fahrtgebiet (von I auf II; von II auf III)

    Das Verlassen des vereinbarten Fahrtgebietes für Urlaubszwecke bis max. 6 Wochen ist nach vorheriger kurzer aber schriftlicher Information unter Angabe von Zeitraum und Gebiet mitversichert (per Mail, Fax oder Post).

  • 2. Überschreitung in ein oben nicht genanntes Fahrtgebiet

    Das Verlassen des vereinbarten Fahrtgebietes in ein „nicht übliches“ Fahrtgebiet kann mitversichert werden, nach Rücksprache mit HLP und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch HLP.

  • Generell (bei 1. und 2.)

    gilt bei Verlassen des Fahrtgebietes die Verdoppelung der Selbstbeteiligung bei Anrechnung auf einen Schadenfall während dieses Zeitraumes vertraglich vereinbart. Beim Verlassen des Fahrtgebietes, wie unter 1. beschrieben, wird kein Prämienaufschlag erhoben, beim Verlassen des Fahrtgebietes, wie unter 2. beschrieben, kann ein Prämienaufschlag erhoben werden.

Erläuterung Persönliche Effekten

Was sind Persönliche Effekten? Leider wird der Terminus in der Versicherungssprache unterschiedlich benutzt, weshalb wir Ihnen hier lediglich die Bedeutung innerhalb unserer Versicherungsbedingungen erläutern wollen: Persönliche Effekten sind persönliche Sachen, die Sie vor Antritt einer Reise an Bord bringen in der Absicht, diese Dinge nach der Tour auch wieder mit nach Hause zu nehmen. Das sind insbesondere Kleidungsstücke zum Wechseln, es können aber auch andere Dinge sein, die sich sonst, also üblicherweise im Haushalt befinden, wie z.B. ein Küchengerät, Ihre Lieblingsdecke, die Kuscheltiere Ihrer Kinder.

Warum der Einschluss Persönlicher Effekten? In dem Augenblick, wo diese Sachen den Haushalt quasi verlassen, sind sie nicht mehr über die Hausratversicherung versichert. Es gibt zwar bei einigen Hausratversicherungen eine sogenannte Außenversicherung, die gilt aber meistens nicht auf dem Wasser. Der Einschluss soll also lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten.

Mit welchem Wert sind Persönliche Effekten versichert: In die neuen Kasko Bedingungen 01-2012 haben wir einen Grundschutz mit aufgenommen: 2 % der für das Boot genannten Versicherungssumme bis höchstens € 3.000. Wem das nicht reicht, der kann an Stelle dieser 2%-Regelung wie bisher eine extra Summe für die Persönlichen Effekten vereinbaren.

Was kann zusätzlich versichert werden? Im Prinzip können alle möglichen Gebrauchsgegenstände zusätzlich, durch Nennung der Sache und des Wertes, in unsere Policen aufgenommen werden. Z.B.: Bordfahrräder, Laptops, die der Navigation dienen, Golfausrüstung, Angelausstattung etc..

Wegfall der Selbstbeteiligung: Die in der Police vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden an Persönlichen Effekten (und der zusätzlich versicherten Dinge).

Was sind keine Persönlichen Effekten? - Rettungsmittel, Ölzeug, zum Boot gehörende Bettwäsche, Decken, Geschirr, Besteck etc. sind Ausstattungsmerkmale einer Yacht. d.h. all diese Dinge sind Ausstattung und innerhalb der allgemeinen Versicherungssumme für das Boot zu berücksichtigen. - Gleiches gilt für fest eingebaute Navigationsgeräte oder Fernseher, aber auch bewegliche Sachen wie z. B. Hand-GPS, Kompass, Fernglas.

Hinweis: Uhren, Schmuck, Fotokameras, Handys, Sonnenbrillen, Vorräte, Geld, Urkunden - sind über die Police nicht versicherbar!

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